Attraktivität:
Das Velofahren soll insbesondere für Kinder und Senior:innen stärker gefördert werden.
Der Anteil des Velos im Modalsplit (Prozent der in der Stadt mit dem Velo zurückgelegten Distanzen) soll durch verschiedene Fördermassnahmen weiter erhöht werden die gezielt weitere Nutzer:innengruppen einschliessen.
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Attraktivität:
Velorouten sind durch einen farbigen Belag hervorzuheben (wie in den Niederlanden).
Durch die Einfärbung soll einerseits das Velonetz für die Velofahrenden klarer ersichtlich werden und andererseits soll diese Fläche dadurch besser von den anderen Verkehrsteilnehmenden getrennt werden.
Velorouten = Vortrittsberechtigte Strassen (im Sinne der Velorouteninitiative vom 27.9.2020) welche den Velofahrenden vorbehalten sind.
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Attraktivität:
Velorouten sollen bei Querungen mit anderen Strassen Vortritt haben.
Wo eine Veloroute eine andere Strasse kreuzt, hat erstere Vortritt – ausser in begründeten Ausnahmen (vgl. Art. 2quinquies der Gemeindeordnung).
Velorouten = Vortrittsberechtigte Strassen (im Sinne der Velorouteninitiative vom 27.9.2020) welche den Velofahrenden vorbehalten sind.
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Finanzierung:
Ich befürworte einen Kredit von 60 Mio. CHF, um das Letten-Viadukt als neue Veloverbindung über das Gleisfeld zu verlängern.
Für die Idee zur Verbindung von Lettenviadukt und PJZ wird demnächst ein Projekt der Stadt Zürich vorliegen. Die erwähnten 60 Millionen Franken sind ein Schätzung.
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Finanzierung:
Die Stadt soll das Publibike-Angebot nach 2023 aufrecht erhalten und in alle Aussenquartiere ausdehnen.
Das inzwischen etablierte Radverleih-Angebot steht vor einer ungewissen Zukunft. Die Konzession und eine stärkerer finanzielle Beteiligung erlaubt eine Mitgestaltung der städtischen Mobilität.
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Sicherheit:
Entlang von Velorouten darf es keine Strassenparkplätze geben.
Parkplätze entlang von Velorouten bergen ein Sicherheitsrisiko, da sie die Übersichtlichkeit der Strassen reduzieren und das Risiko von Dooring-Unfällen erhöhen.
Velorouten = Vortrittsberechtigte Strassen (im Sinne der Velorouteninitiative vom 27.9.2020) welche den Velofahrenden vorbehalten sind.
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Sicherheit:
In der Stadt soll flächendeckend Tempo 30 gelten.
Nebst der Lärmreduktion senkt Tempo 30 auch das Unfallrisiko für alle Verkehrsbeteiligten, insbesondere für Velofahrende zu Fuss Gehende.
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Sicherheit:
Baulich abgetrennte Radwege sind gegenüber Velostreifen vorzuziehen.
Für Velofahrende hat Zürich bislang primär auf gelbe Farbe am Rand der Strasse gesetzt. Baulich geschützte Radwege, zum Beispiel mit Randstein oder Pollern abgesetzt, bieten einen physischen Schutz vor dem Verkehr und falsch geparkten Fahrzeugen.
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Stadtklima/Gesundheit:
Bei Strassenprojekten soll vermehrt auf weniger asphaltiere Flächen sowie mehr Begrünung und Beschattung geachtet werden.
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Stadtklima/Gesundheit:
Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte zur Luftqualität soll der Stadtrat partielle Motorfahrverbote auf kommunalen Strassen erlassen können.
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Lebensraum Strasse:
Autofreie Quartierzentren (Beispiel Röntgenplatz) sollen häufiger realisiert werden.
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Lebensraum Strasse:
Die Stossrichtung von «Brings ufd Strass» soll weiterverfolgt werden.
Mit dem Projekt «Brings uf d'Strass!» gestaltete das Tiefbauamt drei Strassenabschnitte so um, dass die Anwohnenden «ihre» Strasse während der Sommerferien 2021 vielfältig nutzen und erleben konnten. Motorisierter Verkehr war in der Zeit auf den Abschnitten untersagt.
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Verkehrswende:
Die Zahl öffentlicher Parkplätze muss substanziell abgebaut werden, d.h. mindestens um die Hälfte.
In Zürich gibt es 70'000 öffentlich zugängliche Auto-Parkplätze und 44'000 Zweiradabstellpätze für Motorräder & Velos. Die Anzahl Auto-Parkplätze soll mindestens halbiert werden, um so Platz für andere Nutzungen des öffentlichen Raumes zu schaffen.
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Verkehrswende:
Die Stadt soll den Fokus auf autoarmes Wohnen setzen.
Dies kann erreicht werden, indem eine Pflicht für autoarmes Wohnen (zum Beispiel bei Gestaltungsplänen, Baurechtsvergaben und städtischen Bauten) eingeführt wird und bürokratische Hürden für private Bauträger:innen reduziert werden.
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Verkehrswende:
Trottoirs und Fussweg-Verbindungen sind aufzuwerten – parallel zum Ausbau der Velo-Infrastruktur.
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